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AGB

Allgemeine Vermietbedingungen

Die folgenden allgemeinen Vermietbedingungen (AVB) kommen zwischen wheels4wheels PlegiCar Sharing GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Joachim Baader, Ehrenfelsstraße 2, 81375 München (nachfolgend „wheels4wheels“) und der bzw. den im Mietvertrag angegebenen Person/en (nachfolgend „Mieter“) zustande.

Präambel

Wheels4wheels strebt an, behinderten Menschen mehr Mobilität und die Erweiterung ihrer (Er-)Lebensräume zu ermöglichen. Zu diesem Zwecke werden behindertengerecht umgebaute Fahrzeuge (Kleinbusse) vermietet. Hierbei handelt es sich um gebrauchte Fahrzeuge, die gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewartet werden. Aufgrund der hohen Laufleistung, der Nutzung durch verschiedene Fahrer sowie des Alters des Fahrzeuges, sind spontan auftretende Defekte, erforderliche Wartungsarbeiten und sonstige technische Ausfälle nicht auszuschließen. Sofern es daher zu einem Abbruch, Ausfall oder zu einer vorübergehenden Verzögerung der Reise kommen sollte, sind sich die Parteien mit Blick auf den gemeinsamen Zweck einig, dass sie grundsätzlich zunächst eine gütliche Einigung mit dem Ziel anstreben werden, die Steigerung der Mobilität und Erweiterung und (Er-)Lebensräume behinderter Menschen weiter gemeinsam zu fördern und aufgrund des Einzelfalls zu Lasten anderer nicht zu gefährden.

  • 1 Allgemeines, Geltung, Kundenkreis
  1. Unsere Mietleistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Vermietbedingungen (AVB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Mieter“ genannt) über die von uns vermieteten Fahrzeuge schließen. Die Bezeichnungen Kunde, Mieter und Fahrer kennzeichnet auch weibliche Mieter und/oder Fahrer.
  2. Das Personal von wheels4wheels ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Reservierungsformular oder diesen Allgemeinen Vermietbedingungen abweichen.
  3. Das Produktangebot auf unserer Website „www.wheels4wheels.de“ richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer, jedoch nur an Endabnehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Vermietbedingungen, ist (a) ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) und ist (b) ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
  4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wheels4wheels ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
  • 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
  1. In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. Entsprechendes gilt für Angebote auf unserer Website „www.wheels4wheels.de“.
  2. Durch Aufgabe einer Reservierung auf unserer Website (welche die vorherige Registrierung und Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordert) macht der Kunde ein verbindliches Angebot zur Anmietung eines verfügbaren Fahrzeuges für die festgelegte Zeit. Der Kunde ist an das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages gebunden.
  3. Wir werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Der Mietvertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Annahme zustande und bedarf der Schriftform.
  4. Durch den Abschluss des schriftlichen Mietvertrages erhält der Mieter das Recht, das Fahrzeug für die vereinbarte Dauer im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen. Wheels4wheels erhält dadurch insbesondere den Anspruch auf Zahlung des Mietzinses und sonstiger vertraglich vereinbarter Entgelte.
  5. Für die Anmietung von Mietfahrzeugen und das Mietverhältnis zwischen den Vertragspartnern gelten die vorliegenden Allgemeinen Vermietbedingungen, die Regelungen des Mietvertrages sowie die Vorgaben und Regelungen des Fahrzeugzustandsberichts.
  6. Für den Fall einer Kostenübernahme gegenüber dem Mieter durch eine Versicherung oder im Rahmen einer Mobilitätsgarantie ist zu beachten, dass der Mietvertrag ein eigenes und von der Kostenübernahme unabhängiges Rechtsverhältnis zwischen wheels4wheels und dem Mieter darstellt. Eine etwaige Kostenübernahme hat keinen Einfluss auf die Zahlungspflichten des Mieters gegenüber wheels4wheels.
  • 3 Reservierungen
  1. Reservierungen sind lediglich für Fahrzeuggruppen, nicht für Fahrzeugtypen verbindlich. Für Reservierungen, die 30 und mehr Tage vor dem 1 Miettag vorgenommen werden, sind 30% des vereinbarten Mietpreises im Voraus zu zahlen.
  2. Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach dem vereinbarten Zeitpunkt, ist wheels4wheels nicht mehr an die Reservierung gebunden.
    Sofern kein gesondert ausgewiesener rabattierter Tarif (z.B. Wochenendtarife u.ä.) vom Mieter gebucht wurde gilt: Bei Rücktritt vor dem vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen: Rücktritt bis 30 Tage vor dem 1. Miettag 30%, bis 15 Tage vor dem 1. Miettag 70%; bis 5 Tage vor dem 1. Miettag 90%, weniger als 5 Tage vor dem 1. Miettag 100%. Wird das Mietfahrzeug nicht abgeholt, steht wheels4wheels Schadensersatz in Höhe von 100% des vereinbarten Mietpreises zu. Dem Mieter bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein geringerer Schaden bzw. keine oder niedrigere Kosten im Zuge seines Rücktritts bei wheels4wheels angefallen sind.
  3. Die gesondert ausgewiesenen rabattierten Tarife sind Vorauskasse- bzw. Prepaid-Tarife: Bis zu 48 Stunden vor Mietbeginn ist eine Änderung der Buchung gegen eine Umbuchungsgebühr von EUR 20,00 möglich. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Mietvorauszahlung/Erstattung eines etwaigen Differenzbetrages erfolgt nicht. Auch kann der Kunde eine Buchung vor Mietbeginn stornieren. Im Falle einer Stornierung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Mietvorauszahlung, es sei denn, der Mieter weist nach, dass für die Stornierung keine oder niedrigere Kosten im Zuge der Stornierung bei wheels4wheels angefallen sind.
  • 4 Entgelte und Zahlungsbedingungen
  1. Die angegebenen Mietpreise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  2. Der Mietpreis wird anhand der gültigen Preisliste und der entsprechenden Preisangaben im Mietvertrag für die Zeit bis zur vertragsgemäßen Fahrzeugrückgabe berechnet. Für den Fall einer verspäteten Rückgabe sind die Regelungen in § 7 (2, 6, 7) zu beachten. Ein Miettag umfasst 24 Stunden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnt ein Miettag um 08:00 Uhr. Durch den Mietpreis sind die Kosten des Versicherungsschutzes gemäß § 9, von Wartung, Ölverbrauch, Verschleißreparaturen sowie einer Erstbefüllung mit Frostschutz/Scheibenreiniger abgegolten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt der Mietpreis EUR 108,00 pro Miettag.
  3. Kraftstoffkosten, sowie Maut-, Park- und Fährgebühren gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, wheels4wheels hat diese zu vertreten. Das Mietfahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben; andernfalls fällt eine erhöhte Betankungsgebühr in Höhe von EUR 15,00 zzgl. Kosten für den Kraftstoff an. Sollte das Fahrzeug in einem verunreinigten Zustand zurückgegeben werden, behält sich wheels4wheels vor, dem Mieter die aufwandsbezogenen Sonderreinigungskosten zu berechnen, die derzeit mit pauschal EUR 85,00 für die Innenraum- und mit EUR 30,00 für die Außenreinigung veranschlagt werden. Dem Mieter bleibt es unbenommen, einen geringeren Aufwand und/oder Schaden nachzuweisen.
  4. Der Mietpreis zuzüglich sonstiger vereinbarter Entgelte, insbes. der Kosten für Zusatzleistungen ist grundsätzlich bei Rückgabe, spätestens nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fällig.
  5. Die speziell ausgewiesenen rabattierten Tarife (z.B. Wochenendtarife u.ä.) sind Vorauskasse- bzw. Prepaid-Tarife, weshalb der Mietpreis sowie die Kosten für etwaige Zusatzleistungen zu Beginn der Mietzeit fällig werden, also im Voraus geleistet werden.
    Der Mieter ist verpflichtet, bei Beginn der Mietzeit für die Erfüllung seiner Pflichten als Sicherheit (Kaution) eine Geldsumme in Höhe des Dreifachen der vereinbarten Miete, mindestens jedoch in Höhe von EUR 500,00 zu leisten.
  6. Die Wahl des Zahlungsmittels bestimmt wheels4wheels. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Mietpreis zuzüglich sonstiger vereinbarter Entgelte in bar zu entrichten.
    Gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete in Verzug, ist wheels4wheels berechtigt, den Mietvertrag auch ohne vorherige Mahnung fristlos zu kündigen. Überschreitet die vereinbarte Mietdauer einen Zeitraum von 28 Tagen und gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete für den betreffenden Zeitabschnitt vollständig oder in einem nicht unerheblichen Umfang in Verzug, so ist wheels4wheels auch ohne vorherige Mahnung berechtigt, den Mietvertrag wegen Zahlungsverzuges fristlos zu kündigen.
  7. Gerät der Mieter entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen in Verzug oder erfüllt er auf andere Weise nicht seine Verpflichtungen, so kann wheels4wheels bei weiterer Zahlungsverweigerung Dritte (Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwalt) einschalten, die die  offene Forderung bis zur gerichtlichen Klärung verfolgen. Der Mieter ist verpflichtet, wheels4wheels die dadurch entstehenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu ersetzen. Dem Mieter bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
  8. Darüber hinaus kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei wheels4wheels ausgeschlossen werden.
    Kann wheels4wheels aufgrund eines auftretenden Defektes am Fahrzeug oder durch höhere Gewalt kein Fahrzeug zur Verfügung stellen, so ist es berechtigt ohne Schadensansprüche (Flug, Fähre, etc.) seitens des Mieters, vom Vertrag binnen weniger Stunden zurückzutreten. Bereits gezahlte Leistungen (z.B. Anzahlung des Mietpreises) werden zurückerstattet.
  • 5 Übernahme des Mietfahrzeuges, vorzulegende Dokumente, berechtigte Fahrer
  1. Die Übernahme des Mietfahrzeuges ist nur bei eindeutiger Identifikation des Mieters möglich. Diese kann durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses in Verbindung mit einem amtlichen Adressnachweis im Original erfolgen. Weiter benötigt der Mieter eine in Deutschland genehmigte gültige Fahrerlaubnis. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, wird wheels4wheels vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
  2. Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter geführt werden. Sofern das Fahrzeug von anderen als der vorgenannten Person gefahren werden wird, sind diese im Mietvertrag vor Übernahme des Mietfahrzeuges aufzuführen. Wheels4Wheels behält sich vor, für jeden weiteren Fahrer eine zusätzliche Gebühr je Miettag zu erheben. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt diese 5,00 EUR/Miettag.
  3. Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten.
  4. Der Mieter verpflichtet sich bei Fahrzeugübernahme das Mietfahrzeug auf seinen schadenfreien Zustand sowie auf die richtige Angabe des Tankstandes und sonstiger Füllstände, auf die Angabe zur Sauberkeit und auf das Vorhandensein von Zubehör und Umweltplakette hin zu überprüfen. Die festgestellten Schäden, Fehlteile, Verschmutzungen und ungenügende Füllstände sind vor Fahrtantritt gegenüber wheels4wheels anzuzeigen und werden durch den wheels4wheels auf dem Mietvertrag bzw. Fahrzeugzustandsbericht vermerkt.
  • 6 Benutzung des Mietfahrzeuges – Verbotene Nutzung und Obliegenheiten – Reparaturen
  1. Das Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen – nur vom Mieter selbst und den im Vertrag angegebenen Personen genutzt werden.
  2. Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.
  3. Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes sowie des Reifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen Kraftstoffes) und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkradschloss (falls vorhanden) muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein, die Seitenspiegel auf Fahrer- und Beifahrerseite sind einzuklappen. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Mietfahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet.
  4. Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten.
  5. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Fahrschulübungen. Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden
    – zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten,
    – für Geländefahrten, Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,
    – zur gewerblichen Personenbeförderung- oder Fernverkehrsbeförderung,
    – zur Weitervermietung,
    – zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind,
    – zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen
    – zu Zwecken, die zu einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeugs führen;
    – zur Förderung und/oder Ausübung der Prostitution;
    – zur gewerblichen Nutzung, insbesondere für Werbezwecke.
  6. Die Fahrzeugnutzung ist dem Mieter/Fahrer in folgende Länder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gestattet: Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Liechtenstein, Schweiz, Österreich, Dänemark, Schweden, Norwegen, England und Italien. Die Einreise in andere Länder ist untersagt.
    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind vor Fahrtantritt durch wheels4wheels ausdrücklich in Schrift- oder Textform gegenüber dem Mieter zu genehmigen. Fährpassagen sowie die Einreise in Kriegsgebiete sind unzulässig.
  7. Haustiere dürfen nach Rücksprache mit und Genehmigung durch wheels4wheels nur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Mieter/Fahrer zu stellenden, zulässigen Sicherungsvorrichtungen/-einrichtungen mitgenommen werden. Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Einreisebestimmungen ist der Mieter/Fahrer eigenverantwortlich. Haustiere können zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung führen, insbesondere wenn das Fahrzeug nach Tier riecht und/oder Tierhaare/-ausscheidungen vorzufinden sind.
  8. Der Mieter verpflichtet sich, wheels4wheels eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach Abschluss des Mietvertrages und bis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Daneben verpflichtet sich der Mieter, den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern wheels4wheels an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
  9. Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§21 StVO) auf dazu geeigneten und zugelassenen Sitzplätzen.
  10. Das Rauchen ist in allen Fahrzeugen strikt untersagt. Wheels4wheels ist berechtigt, in jedem Fall schuldhafter Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot durch den Mieter oder vom Mieter beförderter Dritter eine Schadenersatzpauschale in Höhe von € 80,00 geltend zu machen. Dem Mieter wird gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
  11. Wird während der Mietzeit eine Reparatur des Kilometerzählers oder eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges oder eine vorgeschriebene Inspektion notwendig, darf der Mieter ohne Rückfragen bei wheels4wheels eine Vertragswerkstätte bis zur voraussichtlichen Reparaturkostenhöhe von EUR 100,00 beauftragen. Ansonsten ist vor Auftragserteilung die Zustimmung von wheels4wheels einzuholen. Wheels4wheels erstattet die vom Mieter ausgelegten Reparaturkosten gegen Vorlage ordnungsgemäßer Original-Belege, soweit der Mieter für den der Reparatur zugrundeliegenden Defekt nicht selbst nach den Vorgaben dieser Allgemeinen Vermietbedingungen entsprechend haftet.
  • 7 Rückgabe des Fahrzeugs
  1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setz der Mieter den Gebrauch des Fahrzeuges nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis – auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von wheels4wheels – nicht als verlängert. Die Regelung des § 545 BGB findet ausdrücklich keine Anwendung. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer haftet der Mieter in vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Eine Verlängerung des Mietvertrages muss wheels4wheels gegenüber telefonisch angekündigt und durch diesen ausdrücklich schriftlich oder in Textform genehmigt werden.
    Wheels4wheels kann die Verlängerung von einer weiteren Mietanzahlung in Höhe des zu erwartenden Mietpreises abhängig machen.
  3. Die Rückgabe des vollgetankten und sauberen Fahrzeuges mit allem Zubehör erfolgt durch den Mieter spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort innerhalb der Öffnungszeiten. Eine nicht vertragsgemäße Rückgabe liegt vor, wenn das Mietfahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten oder nicht an den im Mietvertrag schriftlich vereinbarten Ort zurückgebracht wird. Abweichungen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und vorherigen Einwilligung wheels4wheels in Schrift- oder in Textform. Transportkosten von anderen Rückgabeorten zur vereinbarten Vermietstation werden dem Mieter in Rechnung gestellt, es sei denn, dem Mieter fällt kein Verschulden zur Last. Dem Mieter bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass wheels4wheels kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Wheels4wheels ist berechtigt, das Fahrzeug vor Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer unter fristloser Kündigung des Mietvertrages zurück zu verlangen. Hierfür muss ein wichtiger Grund vorliegen.
  5. Sondertarife (insbesondere rabattierte und sonstige Wochenendtarife) gelten nur für den angebotenen Zeitraum und setzen voraus, dass die Anmietung für den vollständigen bei Anmietung vereinbarten Mietzeitraum erfolgt. Bei Überschreitung oder Unterschreitung des vereinbarten Mietzeitraums gilt für den gesamten Mietzeitraum nicht der Sondertarif, sondern der Normaltarif (vgl. § 4 (1)).
  6. Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner.
  7. Gibt der Mieter das Fahrzeug – auch unverschuldet – zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an wheels4wheels zurück, ist diese berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung auch nach einer weiteren ausdrücklichen Rückgabeaufforderung nicht nach bzw. ist er für wheels4wheels nicht erreichbar, behält sich wheels4wheels vor, Strafanzeige zu erstatten. Hierdurch entstehende Kosten sind durch den Mieter zu tragen, es sei denn, er hat den Verstoß gegen die Rückgabeverpflichtung nicht zu vertreten.
  • 8 Verhalten bei Unfällen, Diebstahl oder Schadensfall, Anzeigepflicht, Obliegenheiten 
  1. Der Mieter oder der Fahrer hat nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden unverzüglich die Polizei zu verständigen; insbesondere den Schaden bei telefonischer Unerreichbarkeit der Polizei an der nächstgelegenen Polizeistation zu melden. Dies gilt auch dann, wenn das Mietfahrzeug gering beschädigt wurde, und auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
  2. Bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeugs während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, wheels4wheels unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Fahrzeugs geführt hat, schriftlich zu unterrichten. Der Mieter soll zu diesem Zweck den, bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Zudem kann der Vordruck jederzeit bei der Vermieterin telefonisch angefordert oder auf den Webseiten von wheels4wheels abgerufen werden.
  3. Der Mieter oder der Fahrer darf sich solange nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachgekommen ist. Das strafrechtlich sanktionierte Verbot des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort im Sinne von § 142 Strafgesetzbuch-StGB ist zu beachten. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, so hat der Mieter dies gegenüber wheels4wheels nachzuweisen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Daneben hat der Mieter wheels4wheels unverzüglich, über alle Einzelheiten des Unfall- oder Schadensereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich zu Informieren. Der Unfall-/Schadensbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Schadenersatzansprüche anderer Unfallbeteiligter dürfen nicht anerkannt werden. Sonstige Beschädigungen oderbesondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind ebenfalls unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe wheels4wheels mitzuteilen.
  • 9 Versicherungsschutz
  1. Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von EUR 100 Mio. Die max. Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf EUR 12 Mio. und ist auf Europa beschränkt
  2. Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe gem. § 7 GefahrgutVStr.
  3. Der Mieter haftet grundsätzlich in voller Höhe für den verursachten Schaden gemäß nachfolgendem § 10 dieser Allgemeinen Vermietbedingungen. Optional können Mieter und wheels4wheels eine am Leitbild der Kaskoversicherung orientierte Haftungsfreistellung vereinbaren. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, gilt für die Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 500,00 je Schadensfall und für die Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 150,00 je Schadensfall.
  • 10 Haftung des Mieters
  1. Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeuges oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten gemäß § 6 (Benutzung des Mietfahrzeuges), § 7 (eigenmächtige Vertragsverlängerung), und § 8 (Verhalten bei Unfällen) dieser Bedingungen haftet der Mieter für die Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich Restwert. Daneben haftet der Mieter auch für etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und eine Verwaltungskostenpauschale. Die Haftung des Mieters entfällt, sofern weder er noch der Fahrer den Schaden zu vertreten hat.
  2. Dem Mieter steht es frei, die Haftung aus Unfällen für Schäden der Vermieterin durch Zahlung eines besonderen Entgeltes auszuschließen. Eine solche vertragliche Haftungsfreistellung entspricht dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung. In diesem Fall haften der Mieter sowie die in den Schutzbereich der vertraglichen Haftungsbefreiung einbezogenen Fahrer für Schäden bis zu einem Betrag in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts; ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsfreistellung besteht nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist wheels4wheels berechtigt, seine Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsbefreiung besteht des Weiteren nicht, wenn eine vom Mieter bzw. Fahrer zu erfüllende Obliegenheit, insbesondere nach § 8 dieser Allgemeinen Vermietbedingungen, vorsätzlich verletzt wurde. Für den Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer vom Mieter bzw. Fahrer zu erfüllenden Obliegenheit ist wheels4wheels berechtigt, ihre Leistung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Abweichend von den Bestimmungen der beiden vorangegangenen Sätze ist wheels4wheels zur Haftungsfreistellung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Haftungsfreistellungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Haftungsfreistellungspflicht der Vermieterin ursächlich ist; dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde. Die vertragliche Haftungsfreistellung gilt nur für den Mietvertragszeitraum. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall, die der Mieter zu tragen hat, richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen, ausliegenden Preislisten.
  3. Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von der Vermieterin erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der der Vermieterin für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an die Vermieterin richten, erhält diese vom Mieter für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale von EUR 18,50, es sei denn der Mieter weist nach, dass der Vermieterin ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist; der Vermieterin ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
  4. Brems-, Betriebs-, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind.
  5. Der Mieter hat bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der anfallenden Mautgebühr zu sorgen.
  6. Für Schäden am Fahrzeug oder an Dritten durch die mitgeführten Tiere haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorgaben.
  7. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
  • 11 Haftung von wheels4wheels
  1. Jegliche Haftung von wheels4wheels wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Im Übrigen haftet wheels4wheels nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Wheels4wheels übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden und ist auch nicht zur Verwahrung dieser verpflichtet; dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Vermieterin, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  • 12 Verjährung
  1. Der Mieter muss offensichtliche Mängel an dem Mietfahrzeug unverzüglich bei wheels4wheels schriftlich anzeigen. Für die Einhaltung der Unverzüglichkeit kommt es auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige durch den Mieter an. Sofern wheels4wheels infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, sind Ansprüche des Mieters nur möglich, sofern ihn kein Verschulden trifft.
  2. Schadenersatzansprüche von wheels4wheels gegen den Mieter wegen Veränderung und Verschlechterung der Mietsache verjähren frühestens nach Ablauf von 12 Monaten, beginnend grundsätzlich mit der Rückgabe des Fahrzeuges an Wheels4wheels. Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche von wheels4wheels gegen den Mieter erst fällig, wenn wheels4wheels Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach Rückgabe des Fahrzeuges. Im Falle der Akteneinsicht wird wheels4wheels den Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht unverzüglich benachrichtigen.
  3. Hinsichtlich der vertraglichen Ansprüche des Mieters gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 548 Abs. 2 BGB.
  • 13 Allgemeine Bestimmungen
  1. Sofern der Unterzeichner des Mietvertrages sich nicht ausdrücklich als Vertreter des Mieters bezeichnet und entsprechende Vollmacht vorgelegt hat, haftet er neben der Person, Firma oder Organisation, für die er den Mietvertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner.
  2. Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen ausgeschlossen.
  • 14 Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung
  1. Wheels4wheels ist die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Die personenbezogenen Daten des Mieters/Fahrers werden für Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder –beendigung von wheels4wheels oder einen durch sie mit der Vermietung vor Ort beauftragten Dritten erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine werbliche Verwendung geschieht nur für Zwecke der Eigenwerbung (einschließlich der Empfehlungswerbung). Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, z.B. an das Kreditkartenunternehmen des Mieters zum Zwecke der Abrechnung sowie im Falle der Ziffern I.3. und I.5. an die entsprechende Behörde oder sonstige Stelle zum Zweck der direkten Geltendmachung solcher Gebühren, Kosten oder Buß- und Verwarnungsgelder oder zur Verfolgung von Straftaten. Eine darüber hinausgehende Verwendung bedarf der gesetzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung.
  2. Wheels4wheels kann beim Mieter erhobene personenbezogene Daten auch zu Marktforschungs- und Werbezwecken im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nutzen.
  3. Hinweis gemäß § 28 Abs. 4 BDSG: Der Mieter/Fahrer kann jederzeit einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: wheels4wheels PlegiCar Sharing GmbH, Kennwort: Widerspruch, Ehrenfelsstraße 2, 81375 München oder per E-Mail an: info@wheels4wheels.de.
  • 15 Schlussbestimmungen
  1. Erfüllungsort ist München.
  2. Änderungen der allgemeinen Vermietbedingungen und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform beider Parteien, sofern sie mündliche Vereinbarungen im Vorfeld und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses betreffen. Erklärungen Dritter haben keinen Einfluss, insbesondere keine bindende Wirkung auf das Mietverhältnis zwischen Wheels4wheels und Mieter.
  3. Für den zwischen wheels4wheels und dem Mieter zustande gekommenen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Vorrangig gelten die Bestimmungen des Mietvertrages und der Allgemeinen Vermietbedingungen, ergänzend und hilfsweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen des Mietvertrages hiervon unberührt.
  5. Ist der Mieter ein Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von wheels4wheels für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz odergewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Stand: Mai 2015

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